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Reorganisationen, Betriebsübergänge, Transaktionen
In einer dynamischen Wirtschaft sind Unternehmen immer wieder gefordert, ihre Strukturen anzupassen – sei es durch Reorganisationen, Umstrukturierungen oder Restrukturierungen. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen, Betriebsräte und Führungskräfte in allen Phasen dieser Veränderungsprozesse. Wir beraten vorausschauend, entwickeln rechtssichere Konzepte und setzen Maßnahmen effizient um – stets mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und Handlungsspielräume zu sichern. Ob Betriebsänderung, Personalabbau, Interessenausgleich, Sozialplan oder die Gestaltung neuer Organisationsstrukturen: Wir verbinden arbeitsrechtliche Expertise mit strategischem Verständnis für die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens.
- Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Transaktionen arbeitsrechtlich, um reibungslose Prozesse zu gewährleisten.
- Wir beraten Betriebsräte bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und wahren Ihre Rechte im Umbruch. Dazu zählt auch die Vertretung unserer Mandanten in Einigungsstellenverfahren. Hier gelingt es uns dank Verhandlungserfahrung und Expertise im Arbeitsrecht konfliktminimierend zu handeln und tragfähige Ergebnisse zu erreichen.
- Wir sichern Ihre Position als Führungskraft bei Unternehmensveränderungen, prüfen Änderungsverträge und begleiten Verhandlungen. Zudem unterstützen wir Sie bei der strategischen Neuverhandlung von Verantwortlichkeitsbereichen.