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Reorganisationen, Betriebsübergänge, Transaktionen

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In einer dynamischen Wirtschaft sind Unternehmen immer wieder gefordert, ihre Strukturen anzupassen – sei es durch Reorganisationen, Umstrukturierungen oder Restrukturierungen. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen, Betriebsräte und Führungskräfte in allen Phasen dieser Veränderungsprozesse. Wir beraten vorausschauend, entwickeln rechtssichere Konzepte und setzen Maßnahmen effizient um – stets mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und Handlungsspielräume zu sichern. Ob Betriebsänderung, Personalabbau, Interessenausgleich, Sozialplan oder die Gestaltung neuer Organisationsstrukturen: Wir verbinden arbeitsrechtliche Expertise mit strategischem Verständnis für die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens.

  • Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Umstruktu­rierungen, Betriebsübergängen und Transak­tionen arbeitsrechtlich, um reibungslose Prozesse zu gewährleisten.
  • Wir beraten Betriebsräte bei Interessen­ausgleichs- und Sozialplan­verhand­lungen und wahren Ihre Rechte im Umbruch. Dazu zählt auch die Vertretung unserer Mandanten in Einigungs­stellenverfahren. Hier gelingt es uns dank Verhandlungs­erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht konfliktminimierend zu handeln und tragfähige Ergebnisse zu erreichen.
  • Wir sichern Ihre Position als Führungskraft bei Unternehmens­veränderungen, prüfen Änderungs­verträge und begleiten Verhand­lungen. Zudem unterstützen wir Sie bei der strategischen Neuverhandlung von Verantwortlichkeitsbereichen.